SchlHOLG - Beschluss vom 28.03.2023
II ORbs 15/23
Normen:
StVO § 23 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
ASR 2023, 1
DAR 2023, 404
VRA 2023, 102
StRR 2023, 4
VRR 2023, 34
NZV 2023, 522
zfs 2023, 530

Nutzung eines mit einem mobilen Auslesegerät verbundenen Diagnosegerätes durch den Fahrzeugführer als vorsätzliche Nutzung eines elektronischen Gerätes

SchlHOLG, Beschluss vom 28.03.2023 - Aktenzeichen II ORbs 15/23

DRsp Nr. 2024/6282

Nutzung eines mit einem mobilen Auslesegerät verbundenen Diagnosegerätes durch den Fahrzeugführer als vorsätzliche Nutzung eines elektronischen Gerätes

Tenor

1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und zur Entscheidung auf den Senat übertragen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

3. Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Normenkette:

StVO § 23 Abs. 1 Nr. 1a;

Gründe