LG Berlin, vom 25.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 175/01
Nutzungsausfall eines Motorrades bei vorhandener Möglichkeit der Nutzung eines Kfz
KG, Beschluss vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 12 U 181/03
DRsp Nr. 2009/894
Nutzungsausfall eines Motorrades bei vorhandener Möglichkeit der Nutzung eines Kfz
Der Nutzungsausfall eines Motorrades bei vorhandener Möglichkeit der Nutzung eines Kfz berechtigt nicht zum Schadensersatz für das immaterielle Interesse.