1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird für den Antrag zu 1.) auf 675 Euro, den Antrag zu 2.) auf 1.500 Euro und damit insgesamt auf 2.175 Euro festgesetzt, §§ 3, 5 ZPO.
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