BayObLG - Beschluß vom 17.01.1986
RReg 1 St 363/85
Normen:
StVO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 301 (Bär)

Objektiver Verstoß gegen die einem Kraftfahrer obliegende Sorgfaltspflicht

BayObLG, Beschluß vom 17.01.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 363/85

DRsp Nr. 1998/9494

Objektiver Verstoß gegen die einem Kraftfahrer obliegende Sorgfaltspflicht

Wer es im Rahmen des ihm Möglichen und zumutbaren unterläßt, den Fahrer eines Müllfahrzeugs, das ihm ohne Beobachtung nach hinten in Rückwärtsfahrt entgegenkommt und auf dessen an der Rückseite angebrachten Standvorrichtungen Arbeiter stehen, durch Abgabe eines Hupzeichens auf sich aufmerksam zu machen und hierdurch zu einem rechtzeitigen Anhalten zu veranlassen, verstößt objektiv gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht als Kraftfahrer.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 1987, 301 (Bär)