OLG Bamberg - Urteil vom 15.12.1994 (1 U 198/93) - DRsp Nr. 1996/4086
OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.1994 - Aktenzeichen 1 U 198/93
DRsp Nr. 1996/4086
1. Die Anfertigung eines Nachschlüssels (Kopierspuren an einem der Fahrzeugschlüssel, die schwach von Gebrauchsspuren überlagert sind) erschüttert nicht die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die Inanspruchnahme von Beweiserleichterungen für den Entwendungsnachweis und begründet keine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer versicherten Entwendung, sofern sie dem Versicherungsnehmer nicht angelastet werden kann.2. Zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Abstellen des versicherten Fahrzeugs auf einem unbewachten Flughafenparkplatz.