OLG Brandenburg - 08.08.1995 (2 U 32/95) - DRsp Nr. 1996/29741
OLG Brandenburg, vom 08.08.1995 - Aktenzeichen 2 U 32/95
DRsp Nr. 1996/29741
Entsteht bei Straßenbauarbeiten eine 10 cm tiefe Ouerrinne, so genügt es nicht, diese nur relativ lose mit Kies zu verfüllen, weil dieser Kies durch Kfz leicht herausgeschleudert wird und die Ouerrinne Ouerrinne dadurch für Fahrradfahrer zu einer erheblichen Gefahrenstelle wird.