OLG Brandenburg - 11.07.1995 (2 U 53/95) - DRsp Nr. 1996/29742
OLG Brandenburg, vom 11.07.1995 - Aktenzeichen 2 U 53/95
DRsp Nr. 1996/29742
Ein ehemaliger Postenweg, der zur Kontrolle der Grenzanlagen der der DDR diente, ist nicht dadurch für den öffentlichen Verkehr gewidmet, daß die Gemeinde einen teilweisen öffentlichen Verkehr auf dem Weg geduldet hat. Die Duldung des Verkehrs verpflichtet die Gemeinde als Grundstückseigentümer, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.