OLG Brandenburg - Beschluß vom 24.10.1996 (1 Ss (OWi) 24 Z/96) - DRsp Nr. 1998/1345
OLG Brandenburg, Beschluß vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 24 Z/96
DRsp Nr. 1998/1345
1. Die Vorlage der Akten an den Richter unterbricht die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit im allgemeinen nur, wenn der rechtzeitige Eingang der Akten bei dem AG anhand des Akteninhalts und ohne zusätzliche Ermittlungen nachgewiesen werden kann.2. Stellt das Rechtsbeschwerdegericht das Verfahren wegen eingetretener Verfolgungsverjährung ein, ist für eine Ermessensentscheidung über die die Pflicht zur Tragung von Auslagen nach § 467 Abs. 3 S 2 Nr. 2StPO nur dann Raum, wenn der Betr. verurteilt worden war und sein Rechtsmittel - abgesehen von der Frage der Verjährung - erfolglos geblieben wäre.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.