OLG Braunschweig - Beschluss vom 14.12.2001 (2 Ss (S) 32/01) - DRsp Nr. 2002/5489
OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2001 - Aktenzeichen 2 Ss (S) 32/01
DRsp Nr. 2002/5489
»Auch in Fällen nicht alkoholbedinger fahrlässiger Tötung kann die Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen in Betracht kommen, wenn aufgrund bewusst leichtfertiger Fahrweise ein hohes Verkehrsrisiko eingegangen worden ist.«