OLG Bremen - 13.01.1994 (2 U 104/93) - DRsp Nr. 1995/3676
OLG Bremen, vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 2 U 104/93
DRsp Nr. 1995/3676
Die in einem Verkehrshaftungsversicherungsvertrag dem führenden Versicherer von den Mitversicherern eingeräumte Ermächtigung, "alle Rechtsstreitigkeiten auch bezüglich ihrer Anteile als Kläger oder Beklagter zu führen", begründet die Passivlegitimation des Führungsversicherers in einem Deckungsprozeß auch hinsichtlich der Beteiligungsquoten der Mitversicherer.