OLG Celle vom 03.11.1994
14 U 174/9
Normen:
StVG § 8a;
Fundstellen:
VersR 1996, 1167

OLG Celle - 03.11.1994 (14 U 174/9) - DRsp Nr. 1997/1617

OLG Celle, vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 14 U 174/9

DRsp Nr. 1997/1617

Der verletzte Insasse eines Pkw kann, wenn an dem Unfall nur die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge mitgewirkt hat, den Halter des gegnerischen Fahrzeugs auf vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber braucht sich bei der Geltendmachung der auf ihn übergegangenen Ansprüche die Betriebsgefahr des den verletzten Insassen befördernden Pkw nicht anrechnen zu lassen.

Normenkette:

StVG § 8a;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Beklagten durch Beschluß vom 24.10.1995 (VI ZR 383/94) nicht angenommen.

Fundstellen
VersR 1996, 1167