OLG Celle vom 15.01.1987
5 U 57/86
Normen:
AKB § 1 Abs. 2 ; PflVG § 3 Nr. 6 ; RVO § 1542 ; SGB X § 116 ; VVG §§ 158c, 158i;
Fundstellen:
VersR 1987, 943

OLG Celle - 15.01.1987 (5 U 57/86) - DRsp Nr. 1994/8417

OLG Celle, vom 15.01.1987 - Aktenzeichen 5 U 57/86

DRsp Nr. 1994/8417

Zahlt der Kfz-Halter die Erstprämie für seine Haftpflichtversicherung nicht, so wird die vorläufige Deckungszusage des Haftpflichtversicherers hinfällig und dieser wird nicht nur gegenüber dem Fahrzeughalter und dem mitversicherten Fahrzeugführer leistungsfrei, sondern auch gegenüber dem SVT, der wegen eines vom Fahrzeugführer verschuldeten Unfalls seinerseits einem anderen Versicherungsleistungen zu erbringen hat. Der SVT kann in diesem Fall wegen seiner Aufwendungen keinen Rückgriff gegen den lediglich mitversicherten Fahrzeugführer nehmen, wenn dieser den Wegfall seines Haftpflichtversicherungsschutzes nicht verschuldet hat.

Normenkette:

AKB § 1 Abs. 2 ; PflVG § 3 Nr. 6 ; RVO § 1542 ; SGB X § 116 ; VVG §§ 158c, 158i;
Fundstellen
VersR 1987, 943