OLG Celle - Beschluß vom 01.10.1976 (3 Ss 84/76) - DRsp Nr. 1994/8530
OLG Celle, Beschluß vom 01.10.1976 - Aktenzeichen 3 Ss 84/76
DRsp Nr. 1994/8530
Wer von einem Parkplatz auf die Bundesautobahn einfährt und dabei den fließenden Verkehr (in vermeidbarer Weise) wesentlich behindert, verstößt gegen § 1 Abs. 2StVO2. Eine Behinderung liegt in einem derartigen Falle jedoch nicht vor, wenn der fließende Verkehr ohne weiteres in der Lage ist, dem einfahrenden Fahrzeug durch Überwechseln auf die Überholspur auszuweichen.