OLG Celle - Beschluß vom 04.07.1983 (1 Ss 33/83) - DRsp Nr. 1994/8454
OLG Celle, Beschluß vom 04.07.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 33/83
DRsp Nr. 1994/8454
Das "Wenden" i. S. von § 315c Abs. 1 Nr. 2 fStGB ist mit der Ausführung des Bogens vollendet. Eine erst danach eintretende konkrete Gefahr ist nicht mehr durch das Wenden bedingt und steht nicht mehr mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang (hier: auf Autobahn).