OLG Celle - Beschluß vom 18.10.1996
1 Ss (Owi) 277/96
Normen:
BKatV § 2 Abs. 2 S. 2;

OLG Celle - Beschluß vom 18.10.1996 (1 Ss (Owi) 277/96) - DRsp Nr. 1997/3985

OLG Celle, Beschluß vom 18.10.1996 - Aktenzeichen 1 Ss (Owi) 277/96

DRsp Nr. 1997/3985

Im Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann der Betroffene nicht geltend machen, er sei nicht der Täter der einer Vorverurteilung zugrunde liegenden Ordnungswidrigkeit gewesen, die wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers zur Verhängung eines Fahrverbots geführt hat.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120 DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.

Nach den Feststellungen ist der Betroffene zweimal verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten. U.a. wurde gegen ihn durch Bußgeldbescheid des Landkreises ... vom 3. November 1994 - rechtskräftig seit dem 25, November 1994 - wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h eine Geldbuße von 150 DM verhängt.

Am 8. August 1995 befuhr der Betroffene mit einem Pkw die Bundesautobahn A in Fahrtrichtung ... Bei Kilometer 0,337 überschritt er dabei die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von.80 km/h um 28 km/h.