OLG Celle - Beschluß vom 23.02.1996
2 Ws 239/95
Normen:
StGB § 142 ;
Fundstellen:
VRS 92, 109
ZfS 1996, 312

OLG Celle - Beschluß vom 23.02.1996 (2 Ws 239/95) - DRsp Nr. 1996/21836

OLG Celle, Beschluß vom 23.02.1996 - Aktenzeichen 2 Ws 239/95

DRsp Nr. 1996/21836

»Ist das Gelände eines Reitvereins während eines Turniers jedermann zugänglich, so nehmen in dieser Zeit Reiter auf den allgemein begehbaren Wegen und Flächen am Straßenverkehr teil.«

Normenkette:

StGB § 142 ;

Gründe:

Gegen den Beschuldigten ist Anklage zu erheben.

...

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der der ihm zur Last gelegten Taten hinreichend verdächtig (§ 203 StGB). Hinreichender Tatverdacht bedeutet nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweisen (BGHSt. 23, 304, 306). Das ist mehr als die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreichende Möglichkeit einer Verurteilung (sog. zureichender Tatverdacht in § 152 Abs.2 StPO), aber weniger als die zu einer Verurteilung erforderliche Sicherheit (KK-Treier, StGB, 3.Aufl., § 203 Rdn.5; st.Rspr. der hies. Strafsenate). Diesen Grad von Wahrscheinlichkeit hält der Senat für erreicht, ohne daß weitere Ermittlungen noch abgewartet werden mußten.

1. Fahrlässige Körperverletzung § 230 StGB.