OLG Celle - Urteil vom 01.04.1982
3 Ss 58/82
Normen:
StGB §§ 34, 316 ;
Fundstellen:
DAR 1983, 30
VRS 63, 449

OLG Celle - Urteil vom 01.04.1982 (3 Ss 58/82) - DRsp Nr. 1994/8473

OLG Celle, Urteil vom 01.04.1982 - Aktenzeichen 3 Ss 58/82

DRsp Nr. 1994/8473

1. Die Einsatzfahrt eines unter alkoholischer Beeinflussung (2,06 %) stehenden Fahrers eines Tanklöschfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr ist durch Notstand gerechtfertigt, wenn ein eiliger nicht vorhersehbarer Einsatz notwendig wurde, ein fester Dienstplan nicht bestand und der Angeklagte der einzige war, der den Einsatzwagen fahren konnte. 2. Unter diesem Umständen war die Trunkenheitsfahrt des Angeklagten das angemessene Mittel zu Gefahrabwendung.

Normenkette:

StGB §§ 34, 316 ;
Fundstellen
DAR 1983, 30
VRS 63, 449