OLG Celle - Urteil vom 03.11.1994 (14 U 174/93) - DRsp Nr. 1996/29751
OLG Celle, Urteil vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 14 U 174/93
DRsp Nr. 1996/29751
Der verletzte Insasse eines Pkw kann, wenn an dem Unfall nur die die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge mitgewirkt hat, den Halter des gegnerischen Fahrzeuges auf vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber braucht sich bei der Geltendmachung der auf ihn übergegangenen Ansprüche die Betriebsgefahr des den verletzten Insassen befördernden PKW nicht anrechnen zu lassen.