OLG Celle - Urteil vom 07.04.1975 (5 U 126/74) - DRsp Nr. 1994/8541
OLG Celle, Urteil vom 07.04.1975 - Aktenzeichen 5 U 126/74
DRsp Nr. 1994/8541
1. Der Eigentümer und Halter eines Pkw kann von den Eltern eines siebenjährigen Kindes nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihm dadurch entstanden ist, daß er dem seine Fahrbahn überquerenden Kinde ausgewichen und sodann verunglückt ist, wenn er nicht beweist, daß der Unfall für ihn unabwendbar im Sinne von § 7 Abs. 2StVG war. 2. Er hat auch keinen Schadensersatzanspruch gegen die Eltern des Kindes wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, weil es in der Regel nicht zumutbar ist, einem siebenjährigen Kind das unbeaufsichtigte Betreten einer Straße zu verbieten, die es auch für den Schulweg benutzen muß, und weil auch eindringliche Ermahnungen und Belehrungen eine gelegentliche Unvorsichtigkeit des Kindes nicht ausschließen können.