OLG Celle - Urteil vom 09.04.1992
14 U 70/91
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 149
DRsp I(145)401d
NZV 1993, 110
VersR 1993, 986
r+s 1993, 55

OLG Celle - Urteil vom 09.04.1992 (14 U 70/91) - DRsp Nr. 1993/3783

OLG Celle, Urteil vom 09.04.1992 - Aktenzeichen 14 U 70/91

DRsp Nr. 1993/3783

»Zur Haftung des Kraftfahrers, dessen Fahrzeug nach Betätigung der Handbremse ins Schleudern geraten ist, wenn sich nicht aufklären läßt, welcher Fahrzeuginsasse die Handbremse angezogen hat.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Gründe:

»Der Sachverständige B. hat ... bekräftigt, daß die Handbremse betätigt und dadurch der Pkw ins Schleudern gekommen war. Sollte der Bekl. [Fahrer] die Handbremse gezogen haben, wäre seine alleinige Haftung für die Körperverletzung des Kl. [Mitfahrer] unzweifelhaft gegeben. [Jedoch] kann nicht festgestellt werden, wer von den Insassen [außer dem Kl. und dem Bekl. noch der Zeuge L] die Handbremse betätigt hatte.