OLG Celle - Urteil vom 13.05.1993 (8 U 66/92) - DRsp Nr. 1994/8308
OLG Celle, Urteil vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 8 U 66/92
DRsp Nr. 1994/8308
Wenn der VersNehmer bewußt längere Zeit damit beschäftigt gewesen ist, sich um Sachen auf dem Beifahrersitz bzw. im Beifahrersitzbereich zu kümmern, an statt seine ganze Aufmerksamkeit der von ihm - mit unbekannter Geschwindigkeit - befahrenen Straße zu widmen, rechtfertigt das ohne weiteres sowohl objektiv als auch im subjektiven Bereich den Vorwurf grob fahrlässigen Fehlverhaltens.