OLG Celle - Urteil vom 19.03.1981 (5 U 132/80) - DRsp Nr. 1994/8485
OLG Celle, Urteil vom 19.03.1981 - Aktenzeichen 5 U 132/80
DRsp Nr. 1994/8485
75 % Mitverschulden des Beifahrers, der sich einem alkoholisierten Fahrer anvertraut, wenn bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn erkennbaren Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers sich aufdrängen mußten und er als Halter und Eigentümer dem Fahrer das Kfz überlassen hat.