OLG Celle - Urteil vom 26.11.1982 (5 U 79/81) - DRsp Nr. 1994/8469
OLG Celle, Urteil vom 26.11.1982 - Aktenzeichen 5 U 79/81
DRsp Nr. 1994/8469
Ist nicht mehr aufzuklären, ob ein Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen auf der Autobahn auf den Wechsel des Fahrstreifens durch das auf der ersten Spur fahrende Kfz oder das Auffahren des Kraftfahrers auf das vorausfahrende Fahrzeug infolge mangelnder Aufmerksamkeit zurückzuführen ist, so ist eine Schadensteilung im Verhältnis 1:1 geboten.