OLG Celle - Urteil vom 31.01.1996
3 U 24/95
Normen:
BGB §§ 844, 845, 1619, 1968 ;
Fundstellen:
r+s 1997, 160

OLG Celle - Urteil vom 31.01.1996 (3 U 24/95) - DRsp Nr. 1998/1352

OLG Celle, Urteil vom 31.01.1996 - Aktenzeichen 3 U 24/95

DRsp Nr. 1998/1352

1. Ein Ersatzanspruch der Eltern wegen entgangener Dienste besteht nicht, wenn der bei einem Unfall getötete Sohn zwar später den seiner Großmutter gehörenden und von seinem Vater nebenberuflich bewirtschafteten Hof übernehmen sollte, aber zum Unfallzeitpunkt in einem Fremdbetrieb eine Lehre absolvierte, zuhause lediglich in seiner Freizeit ohne jegliche Selbstbindung mithalf und angenommen werden muß, daß er nach Abschluß der Ausbildung die familiäre Wirtschaftsgemeinschaft gelöst und eigene Vorstellungen nach Selbständigkeit und sozialer Absicherung verwirklicht hätte. 2. Die Kosten für einen Familiengrabstein sind nur anteilig zu ersetzen.

Normenkette:

BGB §§ 844, 845, 1619, 1968 ;
Fundstellen
r+s 1997, 160