OLG Düsseldorf - 12.01.1996 (22 U 203/95) - DRsp Nr. 1997/1638
OLG Düsseldorf, vom 12.01.1996 - Aktenzeichen 22 U 203/95
DRsp Nr. 1997/1638
Kommt es nach fehlerhafter Montage eines Moped-Hinterradmantels zu einem Unfall, muß sich der geschädigte Halter die Betriebsgefahr seines Mopeds und ein in der Nichtbeachtung des Höhenschlags liegendes Mitverschulden bei seinen Schadensersatzansprüchen gegen den Werkstattinhaber anrechnen lassen.