»Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO zu einer Geldbuße von 60,-- DM verurteilt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der dieser die seiner Ansicht nach eingetretene Verfolgungsverjährung geltend macht sowie die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Der Antrag hat keinen Erfolg.
I.
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