OLG Düsseldorf vom 18.03.1982
5 Ss (OWi) 87/82 - 21/82 V
Fundstellen:
ZfS 1983, 256

OLG Düsseldorf - 18.03.1982 (5 Ss (OWi) 87/82 - 21/82 V) - DRsp Nr. 1994/9312

OLG Düsseldorf, vom 18.03.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 87/82 - 21/82 V

DRsp Nr. 1994/9312

Die prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es auch in Bußgeldverfahren, dem Betroffenen, der ohne seinen - verhinderten - Verteidiger erschienen ist, bei schwieriger Sachlage und Rechtslage oder besonderer Bedeutung der Sache auf die Möglichkeit eines Aussetzungsantrages hinzuweisen oder das Verfahren von Amts wegen auszusetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene infolge eines Verhaltens des Gerichts - hier: nicht rechtzeitige Bescheidung des Vertagungsantrages - in der Hauptverhandlung überraschend ohne Verteidiger ist.

Fundstellen
ZfS 1983, 256