OLG Düsseldorf - 23.08.1996 (14 U 186/95) - DRsp Nr. 1997/1621
OLG Düsseldorf, vom 23.08.1996 - Aktenzeichen 14 U 186/95
DRsp Nr. 1997/1621
Der Nachweis der Einwilligung in die Schädigung kann durch folgende Anzeichen geführt sein: - Beteiligte Fahrzeuge Pkw Daimler Benz 300 SE/Miet-Lkw; Angaben über den Zweck der Anmietung stimmen mit der späteren Nutzung nicht überein - Unfallgeschehen Auffahrunfall; Ablauf nicht plausibel (gerade Strecke, gut erkennbare Ampelanlage) - Schaden Abrechnung auf Gutachtenbasis; Reparaturkosten von 32 000 DM, preiswerte Reparatur im Ausland (Polen); Nachbesichtigung nicht möglich - keine Verletzten trotz des hohen Fahrzeugschadens; Zeuge (Insasse im kl Pkw) nicht auffindbar.