OLG Düsseldorf vom 28.01.1992
5 Ss 467/91 - 149/91 I
Normen:
StGB § 142 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 1992, 229
NZV 1992, 246
VRS 82, 452

OLG Düsseldorf - 28.01.1992 (5 Ss 467/91 - 149/91 I) - DRsp Nr. 1993/1799

OLG Düsseldorf, vom 28.01.1992 - Aktenzeichen 5 Ss 467/91 - 149/91 I

DRsp Nr. 1993/1799

»Zur tatrichterlichen Feststellung des Verzichts des einen Unfallbeteiligten auf Feststellungen im Sinne des § 142 Abs.1 Nr. 1 StGB und damit des Ausschlusses eines vorsätzlichen unerlaubten Entfernens des anderen Unfallbeteiligten vom Unfallort.«

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 1;

»Das AG hat den Angekl. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Auf die Berufung des Angekl. hat das LG das angefochtene Urteil aufgehoben und den Angekl. freigesprochen. Hiergegen richtet sich die Revision der StA, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das LG.

I.