»Das AG hat den Angekl. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Auf die Berufung des Angekl. hat das LG das angefochtene Urteil aufgehoben und den Angekl. freigesprochen. Hiergegen richtet sich die Revision der StA, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das LG.
I.
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