OLG Düsseldorf - 28.07.1994 (10 U 82/93) - DRsp Nr. 1996/29397
OLG Düsseldorf, vom 28.07.1994 - Aktenzeichen 10 U 82/93
DRsp Nr. 1996/29397
1. Hat der Vermieter dem Mieter ein teilkaskoversichertes Kfz vermietet, das während des Mietgebrauchs infolge eines Unfalls beschädigt wird, so kann sich der Vermieter Ä nur dann Ä nicht bei dem Mieter schadlos halten, wenn ein der Teilkaskoversicherung unterfallendes Schadensereignis gegeben ist.2. Dem Gläubiger, der selbst eine kommerzielle Reparaturwerkstatt betreibt, ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Herstellungsarbeiten selbst durchzuführen und lediglich die insoweit anfallenden Kosten dem Schädiger in Rechnung zu stellen.