»I.
Das AG hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen das
II.
Das Rechtsmittel hat im Ergebnis keinen Erfolg (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO).
1.
Das AG hat festgestellt:
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