Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,- DM verurteilt. Seine Berufung hat das Landgericht mit der Maßgabe verworfen, daß dem Angeklagten gestattet wird, die Geldstrafe in monatlichen Raten von je 100,- DM zu zahlen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
I.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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