OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.06.1996 (5 Ss 160/96) - DRsp Nr. 1998/1362
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.06.1996 - Aktenzeichen 5 Ss 160/96
DRsp Nr. 1998/1362
Der Führer eines Kraftfahrzeuges, der von Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle angehalten wird, deren Aufforderung, aus dem Fahrzeug auszusteigen, aber nicht nachkommt und statt dessen die Fahrzeugtüren von innen verriegelt, leistet bei der Vornahme der rechtmäßigen Diensthandlung der Polizeibeamten mit Gewalt Widerstand im Sinne des § 113 Abs. 1StGB.