OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.02.1993 (5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93) - DRsp Nr. 1994/8812
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.02.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 22/93 - (OWi) 9/93
DRsp Nr. 1994/8812
Zur zweifelsfreien Feststellung einer Pflichtwidrigkeit des Fahrzeugführers gegenüber Fußgängern an Überwegen ist in der Regel die Vernehmung der betroffenen Fußgänger als Zeugen sachdienlich und daher geboten.