OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.09.1976
3 Ss (OWi) 1124/76
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
VRS 53, 367

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.09.1976 (3 Ss (OWi) 1124/76) - DRsp Nr. 1994/9446

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.09.1976 - Aktenzeichen 3 Ss (OWi) 1124/76

DRsp Nr. 1994/9446

Auch eine sehr erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt, vor allem wenn sie nur fahrlässig begangen worden ist, nicht ohne weiteres die Verhängung eines Fahrverbots. Es kommt stets auf die näheren Umstände der Tat, insbesondere auf ihre - anhand der örtlichen Verhältnisse, der Verkehrsdichte usw. - zu beurteilende konkrete Gefährlichkeit, die Schuld des Täters sowie die für sein künftiges Fahrverhalten zu stellende Prognose an.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;

Hinweise: