OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.01.1982 (5 Ss (OWi) 630/81 - 99/81 V) - DRsp Nr. 1994/9319
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11.01.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 630/81 - 99/81 V
DRsp Nr. 1994/9319
1. Der Verzicht eines auf einem Fußgängerüberweg befindlichen Fußgängers auf sein Vorrecht gilt - wenn er überhaupt wirksam ist - grundsätzlich nur für ihn selbst. 2. Ein Erwachsener kann jedoch für ein in seiner Begleitung befindliches Kind, dessen Verkehrsverhalten er "beherrscht", auf dieses Vorrecht verzichten.