OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.10.1994
2 Ss (OWi) 325/94 - (OWi) 68/94 III
Normen:
StVO § 12 Abs. 3 Nr. 2, 8 lit e, § 41 Abs. 3 Nr. 7 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 457
VRS 90, 66

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.10.1994 (2 Ss (OWi) 325/94 - (OWi) 68/94 III) - DRsp Nr. 1996/4144

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11.10.1994 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 325/94 - (OWi) 68/94 III

DRsp Nr. 1996/4144

»1. Die in § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO getroffene Anordnung hinsichtlich der Art und Weise des Abstellens eines Fahrzeuges bezieht sich nur auf das Parken innerhalb der durch die Markierung gekennzeichneten Parkflächen und verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Flächen. 2. Die Regelungen des § 12 Abs. 3 Nr. 2 und 8 e StVO beinhalten in Verbindung mit einer Markierung entsprechend § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO ebenfalls kein Parkverbot für den nicht markierten Bereich. 3. Durch Anbringung eines Zusatzschildes "nur innerhalb der markierten Parkflächen" zu Zeichen 314 der StVO wird das Parken außerhalb von markierten Parkflächen nicht rechtswirksam verboten, da für ein solches Zusatzschild keine Rechtsgrundlage gegeben ist.«

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 3 Nr. 2, 8 lit e, § 41 Abs. 3 Nr. 7 ;
Fundstellen
DAR 1995, 457
VRS 90, 66