OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.10.1994 2 Ss (OWi) 325/94
Normen:
StVO § 12 Abs. 3 Nr. 2, § 12 Abs. 3 Nr. 8 lit. e, § 41 Abs. 3 Nr. 7 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 457
VRS 90, 66
VerkMitt 1995, 95
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.10.1994 (2 Ss (OWi) 325/94) - DRsp Nr. 1996/29394
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11.10.1994 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 325/94
DRsp Nr. 1996/29394
1. Die in § 41 Abs. 3 Nr. 7StVO getroffene Anordnung hinsichtlich der Art und Weise des Abstellens eines Fahrzeuges bezieht sich nur auf das Parken innerhalb der durch die Markierung gekennzeichneten Parkflächen und verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Flächen.2. Die Regelungen des § 12 Abs. 3 Nrn. 2 und 8 e StVO beinhalten in Verbindung mit einer Markierung entsprechend § 41 Abs. 3 Nr. 7StVO ebenfalls kein Parkverbot für den nicht markierten Bereich.3. Durch Anbringung eines Zusatzschildes "nur innerhalb der markierten Parkflächen" zu Zeichen 314 der StVO wird das Parken außerhalb von markierten Parkflächen nicht rechtswirksam verboten, da für ein solches Zusatzschild keine Rechtsgrundlage gegeben ist.
Normenkette:
StVO § 12 Abs. 3 Nr. 2, § 12 Abs. 3 Nr. 8 lit. e, § 41 Abs. 3 Nr. 7 ;
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