OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.02.1993 (2 Ss (OWi) 414/92 - (OWi) 11/93 II) - DRsp Nr. 1994/8809
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.02.1993 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 414/92 - (OWi) 11/93 II
DRsp Nr. 1994/8809
1. Allein die in Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung des Verteidigers, die tatsächlichen Grundlagen für die Feststellung der Ordnungswidrigkeit würden nicht angegriffen, macht Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen nicht entbehrlich, solange der Betroffene selbst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und sich zum Tatvorwurf nicht einläßt.
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