Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 45,-- DM verurteilt. Durch das angefochtene Urteil hat das Landgericht die dagegen gerichtete Berufung des Angeklagten verworfen. Seine Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, hat keinen Erfolg.
I.
Das Landgericht hat festgestellt:
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