OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.02.1993 (5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I) - DRsp Nr. 1993/1662
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I
DRsp Nr. 1993/1662
»Das gezielte Umfahren einer Rotlichampel erfüllt nur dann den Tatbestand einer Zuwiderhandlung gegen § 37 Abs. 2StVO, wenn der Fahrzeugführer nach dem Umfahren der Ampel in den durch diese geschützten Verkehrsbereich hineinfährt. Das ist nicht der Fall, wenn er vor der Ampel in zulässiger Weise nach rechts abbiegt, dort wendet und anschließend nach rechts in die zuvor befahrene Straße einbiegt, um jenseits des Kreuzungs- oder einmündungsbereichs in der ursprünglichen Richtung weiterzufahren.«