OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.03.1985 (5 Ss 42/85 - 57/85 I) - DRsp Nr. 1994/9182
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.03.1985 - Aktenzeichen 5 Ss 42/85 - 57/85 I
DRsp Nr. 1994/9182
Der Führer eines Kraftfahrzeugs, der sein Fahrzeug zu dem Zweck stark abbremst, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer starken Bremsung oder gar Vollbremsung zu zwingen, begeht nicht nur eine Nötigung, sondern zugleich auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.