OLG Düsseldorf - Beschluß vom 16.06.1982 (5 Ss (OWi) 208/82 - 172/82 I) - DRsp Nr. 1994/9296
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.06.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/82 - 172/82 I
DRsp Nr. 1994/9296
1. Die Straßenverkehrsbehörden erteilen Ermächtigungen, die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner zu treffen, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Durch Zeichen 314 (Parkplatz) mit Zusatzschild kann der grundsätzlich jedermann zustehende Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen zugunsten der Anwohner eingeschränkt werden.