OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18.07.1990 (5 Ss (OWi) 253/90 - 14/90 IV) - DRsp Nr. 1994/9040
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.07.1990 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 253/90 - 14/90 IV
DRsp Nr. 1994/9040
Ein Bußgeldbescheid ist unwirksam, wenn die Verwaltungsbehörde in zwei nach einem Verkehrsunfall erlassenen Bescheiden die Beteiligten verwechselt und für den Betroffenen aus dem ihm zugestellten Bescheid infolgedessen nicht zweifelsfrei erkennbar ist, daß die Behörde auch gegen ihn eine Beschuldigung erheben will und welches von ihr als ordnungswidrig angesehene Verhalten ihm vorgeworfen werden soll.