OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.02.1982
5 Ss (OWi) 47/82 I
Normen:
StVO § 15 ;
Fundstellen:
VRS 63, 70

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.02.1982 (5 Ss (OWi) 47/82 I) - DRsp Nr. 1994/9316

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.02.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 47/82 I

DRsp Nr. 1994/9316

Ein Fahrzeug bleibt liegen im Sinne des § 15 Abs. 1 StVO, wenn es, gleichgültig weshalb, nicht mit eigener Kraft fort- oder aus dem Verkehrsbereich bewegt werden kann. Das ist nicht der Fall, wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug bewußt mit eingeschalteter gelber Rundumleuchte zum Zwecke der Absperrung auf der Fahrbahn abstellt und es jederzeit fortbewegen kann.

Normenkette:

StVO § 15 ;
Fundstellen
VRS 63, 70