OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.11.1981 (21 W 567/81) - DRsp Nr. 1994/9329
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.11.1981 - Aktenzeichen 21 W 567/81
DRsp Nr. 1994/9329
Der Senat hält daran fest, daß von mehreren durch einen Rechtsanwalt vertretenen Streitgenossen beim Obsiegen des einen und Unterliegen des anderen der Obsiegende stets die vollen Kosten des gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten erstattet verlangen kann.