OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22.07.1993
2 Ss (OWi) 216/93 - (OWi) 45/93 III
Normen:
BKatV § 2 ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 1993, 446
VRS 86, 79

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22.07.1993 (2 Ss (OWi) 216/93 - (OWi) 45/93 III) - DRsp Nr. 1994/8733

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 216/93 - (OWi) 45/93 III

DRsp Nr. 1994/8733

1. Zwar können in den Fällen des § 24 a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen, jedoch reichen in den Fällen des § 2 BKatV möglicherweise schon erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGHSt 38, 125).