Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen § Abs. 3 Nr. 4 a GGVS gemäß §§ 10 Abs. 1 Nr. 7 d GGVS, 10 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter eine Geldbuße von 400,-- DM festgesetzt. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat Erfolg.
Das Amtsgericht hat festgestellt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|