OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.12.1991 (5 Ss 462/91 - 143/91 I) - DRsp Nr. 1993/1810
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.12.1991 - Aktenzeichen 5 Ss 462/91 - 143/91 I
DRsp Nr. 1993/1810
»Das Warten an einer Reihe von parkenden Fahrzeugen in der bloßen Hoffnung, daß demnächst ein Parkplatz freigemacht werde, ohne daß dafür bereits Anhaltspunkte erkennbar sind, schafft für den wartenden Fahrzeugführer kein Vorrecht i.S. des § 12 Abs. 5StVO.«