OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.04.1982
1 Ws 884/81
Normen:
StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen:
DAR 1982, 338
JMBl NRW 1982, 177
VRS 63, 273
ZfS 1983, 32 (LS)

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.04.1982 (1 Ws 884/81) - DRsp Nr. 1994/9301

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.04.1982 - Aktenzeichen 1 Ws 884/81

DRsp Nr. 1994/9301

1. Auch eine für immer angeordnete Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann aufgehoben werden. 2. Bei der Entscheidung über die Abkürzung der Sperrfrist müssen alle im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Tatsachen berücksichtigt werden, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Verurteilte sich in Zukunft wieder verantwortungsbewußt im Straßenverkehr verhalten wird, und die den Schluß zulassen, die Entwicklung des Verurteilten sei anders verlaufen, als es der erkennende Richter angenommen hatte.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen
DAR 1982, 338
JMBl NRW 1982, 177
VRS 63, 273
ZfS 1983, 32 (LS)